Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9571
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93 (https://dejure.org/1998,9571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.1998 - 3 A 176/93 (https://dejure.org/1998,9571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 (https://dejure.org/1998,9571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, DVBl 1996, 379, im Anschluß an eine Ausführung im Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, DVBl 1991, 449.

    vgl. das im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (aaO) in Bezug genommene Urteil vom 23. Juni 1972 - IV C 15.71 -, BRS 37 Nr. 136 (S. 276).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, DVBl 1996, 379, im Anschluß an eine Ausführung im Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, DVBl 1991, 449.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 3 A 176/93
    vgl. das im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (aaO) in Bezug genommene Urteil vom 23. Juni 1972 - IV C 15.71 -, BRS 37 Nr. 136 (S. 276).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Diese Anforderungen ergeben sich regelmäßig nicht nur aus der Merkmalsregelung der einschlägigen Erschließungsbeitragssatzung und aus allgemeinen erschließungsrechtlichen Gesichtspunkten über die Eignung einer Verkehrsanlage, den anliegenden Grundstücken eine ausreichende wegemäßige Erschließung zu vermitteln, sondern mit Blick auf die Aufteilung der Fläche des Straßengrundstücks ausschlaggebend aus dem konkreten Bauprogramm (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2022 - 9 LA 94/21 - n. v.; BVerwG, Urteile vom 5.5.2015 - 9 C 14.14 - juris Rn. 28 und vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2019 - 15 A 2125/17 - juris Rn. 10 und Urteil vom 12.2.1998 - 3 A 176/93 - juris Rn. 5 ff.; zum Zeitpunkt des Funktionswechsels: BayVGH, Beschluss vom 9.8.2016 - 6 CS 16.1032 - juris Rn. 9, wonach eine Straße in unbeplanten Gebieten die Funktion einer Erschließungsanlage nicht schon dadurch erhält, dass vereinzelt Grundstücke an ihr bebaut werden, sondern erst dann, wenn an ihr eine gehäufte Bebauung einsetzt, d. h. bauplanungsrechtlich Innenbereichslage im Sinne von § 34 BauGB zu bejahen ist.).

    Somit kann das Bauprogramm sowohl im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Umwandlung einer Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße als auch im Zusammenhang mit gemeindlichen Ausbaumaßnahmen oder mit ihrer Abrechnung im Wege der Beitragserhebung als auch in der dazwischenliegenden Zeit aufgestellt werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12.2.1998 - 3 A 176/93 - juris Rn. 7).

    Deshalb kann offenbleiben, wann konkret die Straße I. die Eigenschaft einer Anbaustraße erlangt hat und welche Merkmalsregelung einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung zur Beurteilung des Zustands endgültiger Herstellung heranzuziehen wäre (vgl. auch dazu OVG NRW, Urteil vom 12.2.1998 - 3 A 176/93 - juris Rn. 8).

  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

    Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -, in: JURIS.

    Denn zur Fahrbahn gehören nur die zum Befahren mit Fahrzeugen bestimmten Flächen einer Erschließungsanlage, OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -, in: JURIS.

    Die insofern erstmals endgültig hergestellte Teileinrichtung Fahrbahn konnte durch nachfolgende Änderungen des Bauprogramms, also auch nicht durch das mit Beschluß des Hauptausschusses vom 5. Februar 1997 aufgestellte Bauprogramm nachträglich zu Lasten der Beitragspflichtigen wieder geändert werden, BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - IV C 66.84 -, in: BVerwGE 31, 90 (92 f.); OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. August 1997 - 2 L 128/96 - OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -, in: JURIS sowie Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 46.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00

    Straßenbeleuchtung als flächenmäßige Teileinrichtungen, deren endgültige

    Die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Auftragsvergabe des Jahres 1960 betraf den Südring als Außenbereichsstraße, die er damals zum größten Teil war; da es hier aber auf das nach Umwandlung einer Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße beschlossene Programm ankommt, kann diese Auftragsvergabe grundsätzlich nicht als Ausbauprogramm in diesem Sinne gewertet werden, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -.

    Diese Teileinrichtung stellt keine flächengebundene oder "flächenmäßige" Teileinrichtung einer Erschließungsanlage und insbesondere einer Straße dar: Sie kann auch "frei schwebend" über der Straße angebracht werden (an außerhalb der Straße aufgestellten Masten oder an Außenwänden befestigt); im übrigen nimmt sie zumeist (mit der Grundfläche der Masten und der Schaltschränke) verstreut gelegene und untergeordnete Teilflächen des Gehwegs oder des Straßenbegleitgrüns, Aussparungen der Fahrbahn oder auch "Schmutzecken" der Straße ein; sie ist insofern mit den zur Straßenentwässerung gehörenden Wasserrinnen am Fahrbahnrand oder in der Fahrbahnmitte zu vergleichen, die ebenfalls keine dem (formlosen) Bauprogramm unterworfene "flächenmäßige Teileinrichtung" darstellen, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 2 S 2591/10

    Zur Beeinflussung des Laufs der Festsetzungsfrist bei einem

    Für eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung i.S. der Satzung der Beklagten genügt es nicht, wenn die Erschließungsanlage keine eigenen oder nur unzureichende Entwässerungseinrichtungen aufweist, so dass das anfallende Straßenoberflächenwasser dem Gefälle folgend in das freie Gelände abfließt bzw. in einen Entwässerungsgraben gelangt (so bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.05.1982 - 2 S 1254/81 - VBlBW 1983, 274; OVG NRW, Urteil vom 12.02.1998 - 3 A 176/93 - Juris; vgl. auch Reif, Arbeitsmappe Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, Rn. 4.7.3.1.3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2019 - 15 A 2125/17

    Baurechtliche Einordnung einer als Außenbereichsstraße endgültig hergestellten

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -, juris Rn. 10 ff.; sowie außerdem Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 47, die zum kunstmäßigen Ausbau auch eine Kanalisation zählen.
  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1169/19
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 25.01.1994 - 3 A 1139/88 - amtlicher Umdruck S. 8 f., und vom 12.02.1998 - 3 A 176/93 -, juris, Rn. 2.
  • VG Köln, 28.09.2021 - 17 K 1165/19
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 25.01.1994 - 3 A 1139/88 - amtlicher Umdruck S. 8 f., und vom 12.02.1998 - 3 A 176/93 -, juris, Rn. 2.
  • VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 138/16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer

    Eine Ausbaustraße ist erstmalig "endgültig hergestellt", wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses ergänzenden (formlosen) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (BVerwG, U. v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, BVerwGE 99, 308; OVG Münster, U. v. 12.02.1998 - 3 A 176/93 -, juris, Rdnr. 5; VGH München, B. v. 18.08.2017 - 6 ZB 17.845 -, juris, Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - 3 A 5078/94

    Erschließungsbeitrag; Zum Anbau bestimmter Weg; Rezeß

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, BVerwGE 99, 308 (312) (Umwandlung einer Außenbereichsstraße in eine Anbaustraße), ferner Urteil vom 21. Oktober 1968 - IV C 94.67 -, DVBl. 1969, 275 (276) (Umwandlung einer Verbindungsstraße in eine Anbaustraße); Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 -.
  • VG Köln, 06.04.2004 - 17 K 6375/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 A 176/93 - und VG Köln, Urteil vom 12. November 1992 - 7 K 3586/91 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht